| Ende des 11. Jahrhunderts |
| Nach Rodung Besiedlung von freien Bauern. Älteste Siedlungskerne = Schultenhof u. Großfeldhof, Streusiedlung mit Einzelhöfen. Weitere Höfe entstehen bis zum 13. Jahrhundert. Mitteralterlicher Landesausbau, Leitung durch die adligen Herren von Carnap (seit dem 14. Jahrhundert als Ministeriale des Stiftes Essen) |
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| 1332 |
| Karnap wird erstmals schriftlich erwähnt. Im Einkünfteverzeichnis des Stiftes Essen steht: “Curia in Carnape solvit sing u lis annis XVI maldra ordei, in sena domini III denariorum ...” übersetzt: Der Hof in Carnap entrichtet jährlich 16 Malter Gerste und am Gründonnerstag 3 Mark Pfennige. |
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| 1349 |
| Erstmals ist ein Schulte von Carnap urkundlich belegt. Er sitzt auf dem Oberhof Carnap. |
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| 1448 |
| Der Kaukampshof, der im 19. Jahrhundert gelegendlich als Burhof bezeichnet, wird in einer Urkunde genannt. |
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| 1453 |
| Der Hasebrinkhof sowie die Höfe Großfeld und Ahnewinkel wird urkundlich erwähnt. |
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| 1551 |
| Katharina von Tecklenburg, Äbtissin von Essen löst den Hof Carnap für 100 Goldgulden von den Erben Steinhaus für das Stift Essen wieder ein und gibt die Gewalt in Pfandverschreibung an ihren Sekretär Adrian Berschwordt. |
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| 1552 |
| Carnap muss einen Beitrag zur Türkensteuer an die Essener Äbtissin abliefern. |
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| 1562 |
| Die Essener Äbtinssin Irmagard von Diepholz ergreift unter Führung einiger ihrer Beamten Besitz von Carnap. Beschuldigung an Adrian Berschwordt: Widerrechtliche Einbehaltung der Güter des Stift Essens. Alle Proteste der Karnaper Einwohner, dass sie “freie und keine Essener Leute “ seien, helfen nichts. Adrian Berschwordt prozessiert, bekommt und erhält Recht. Nach Appellierung der Abtissin, führten die Erben des verstorbenen Berschwordt (1566) den Prozeß weiter. |
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| 1580 / 1581 |
| Nach jahrelangem Prozeß vor dem Reichskammergericht wurde Carnap wieder dem Stift Essen als Nebenquatier zugesprochen. |
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| 1587 / 1588 |
| Besetzung der spanischen Truppen, insbesondere des Schultenhofes (Hof Carnap) u. Besetzung brandenburgischer Soldaten zur Sicherung des märkischen Landes. |
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